Hatespeech - Hass im Internet
Straftaten in sozialen Netzwerken
Eines der häufigsten Probleme, mit denen Internutzer unvorbereitet in Kontakt kommen, ist „Hate Speech“. Beleidigung, Bedrohung und Verfolgung: Im Internet nimmt Hass auf einzelne Menschen oder auf ganze Gruppen oft grausame Formen an. Die Täter verachten andere aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung und äußern dies öffentlich.
“Hate Speech“ als Internetphänomen
Diffamierende Inhalte können extremistisch, rassistisch, sexistisch, homophob, holocaustverleugnend oder gewaltverherrlichend sein. Sie erscheinen in sozialen Foren in Form von Bildern und Kommentaren und werden oder werden über Fake-Accounts verbreitet. Doch hasserfüllte Äußerungen sind strafbar, wenn sie die Grenze der freien Meinungsäußerung überschreiten und die Rechte anderer verletzt werden! Und Hassreden sollten auch von anderen Internetnutzern nicht einfach hingenommen werden.
Tipps gegen Hass im Netz:
- Hassreden sollten nicht toleriert und nicht ignoriert werden. Eine Gegenreaktion ist ein wichtiges Zeichen für Täter und Nutzerinnen und Nutzer, dass solches Verhalten nicht hinnehmbar ist.
- Schreibe diejenigen persönlich an, die „Hate Speech“ verbreiten, warum solch ein Hasskommentar sein muss. Gegebenenfalls verlang nach Beispielen und Fakten für die Legitimität der Äußerungen.
- Bleibe sachlich, beleidige nicht zurück. Damit provozierst du nur.
- Nutze und nenne Quellen für Ihre Gegenargumentation.
- Du kannst jederzeit beim Portalbetreiber, Internetbeschwerdestellen oder der Polizei nachfragen, ob bestimmte Kommentare bereits strafbar sind und diese Anzeigen.
- Wer gezielt immer wieder Hassreden im Internet verbreitet, um anderen zu schaden, macht sich strafbar. Solche Personen sollten gemeldet werden.
Dieser Beitrag wurde mit der Unterstützung von polizei-beratung.de erstellt. Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder ist eine Einrichtung des Landeskriminalamt Baden-Württemberg